Baulexikon: Abgeschlossenheitsbescheinigung:
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Abgeschlossenheitsbescheinigung:

Sie ist eine Vorrausetzung für die Bildung von Eigentumswohnungen und wird von der zuständigen Baubehörde erteilt. Zu diesem Zweck werden die erstellten Grundrisse aller Geschoße, der Gebäudeschnitt und alle Ansichten überprüft, ob die einzelnen Räume bzw. Wohnungen in sich abgeschlossen sind.

Danach müssen diese Wohnungen baulich vollkommen von fremden Wohnungen oder Räumen abgeschlossen sein, ein eigenes Bad und einen eigenen abschließbaren Zugang unmittelbar vom Freien, von einem Treppenhaus oder von einem Vorraum haben.

Verwandte Begriffe: Eigentumswohnung, Teilungserklärung

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