Baulexikon: Eigentümergemeinschaft / Eigentümerversammlung
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Eigentümergemeinschaft / Eigentümerversammlung

Jeder Eigentümer ist Mitglied der Eigentümergemeinschaft, die Grundstück und Gebäude gemeinschaftlich verwaltet. Oberstes Organ der Eigentümergemeinschaft ist die Eigentümerversammlung. Sie entscheidet im Rahmen der ordnungsgemäßen Verwaltung über gemeinschaftliche Belange fast ausschließlich durch Mehrheitsbeschluss, sofern durch Gesetz oder Gemeinschaftsordnung nicht anderes bestimmt ist.

Die Eigentümerversammlung, in der jeder stimmberechtigt ist, wird mindestens einmal jährlich vom Verwalter einberufen.

Verwandte Begriffe: Wohnung, Immobilie

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