Baulexikon: Hausgeld
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Hausgeld

Die anteilsmäßige Beteiligung des Wohnungseigentümers an den Lasten des gemeinschaftlichen Eigentums. Das Hausgeld setzt sich aus den Betriebskosten, der Instandhaltungsrücklage, Versicherungen und der Verwaltergebühr zusammen. Die Verteilung der Lasten und Kosten erfolgt in der Regel nach den Miteigentumsanteilen.

Wenn die angesammelte Instandhaltungsrücklage z. B. zur Deckung größerer Reparaturkosten nicht ausreicht, können die Wohnungseigentümer mit Stimmenmehrheit eine Sonderumlage beschließen.

Verwandte Begriffe: Eigentümer, Verwaltung

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