Baulexikon: Nachbarschaftshilfe
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Nachbarschaftshilfe

Wenn der Nachbar oder die Vereinskameraden beim Bau behilflich sind, ist das zulässige Nachbarschaftshilfe. Auch dann, wenn Bauherr A. erst Bauherrn B. beim Mauern hilft und Bauherr B. dann Bauherrn A. beim Dachdecken, Vorraussetzung ist allerdings, dass kein Lohn gezahlt wird. Die Erstattung von Anfahrtskosten und Aufmerksamkeiten sind erlaubt, können sogar von der Steuer abgesetzt werden.

Fragen Sie aber Ihren Steuerberater oder das Finanzamt, was Sie als „Aufmerksamkeit“ deklarieren können.

Verwandte Begriffe: Bauherr

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