Baulexikon: Wirtschaftsplan
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Wirtschaftsplan

Er enthält die voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben des verwalteten Gemeinschaftseigentums, die anteiligen Verpflichtungen der Eigentümer zur Lasten- und Kostenübernahme sowie die Beiträge zur Instandhaltungsrücklage. Er ist jeweils für ein Jahr aufzustellen und durch die Eigentümergemeinschaft zu bestätigen.

Verwandte Begriffe: Hausgeld Eigentumswohnung

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