Wohnimmobilie rasch in Riester-Förderung einbeziehen
Handeln ist erforderlich

18.08.2006 11:00
Initiative von Bundesminister Steinbrück begrüßt – aber: volle Entnahme von Riester-Vermögen für Immobilienerwerb gewährleisten – Riester-Zulagen zu 100 Prozent für Tilgungszwecke verwenden!

Angesichts des vom Bundesfinanzminister vorgelegten Vorschlags für einen Kabinettsentwurf drängen die Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft auf eine rasche Integration der Wohnimmobilie in die Riester-Förderung. Die Gesetzesinitiative von Bundesminister Steinbrück sei sehr zu begrüßen; allerdings müsse neben der vollständigen Entnahme von Riester-Vermögen für den Immobilienerwerb auch gewährleistet sein, dass Riester-Zulagen zu 100 Prozent für die Tilgung von Baudarlehen verwendet werden können. In diesen beiden Punkten sei der Entwurf noch verbesserungsbedürftig.

„Die Immobilie muss wie angekündigt zum 1. Januar 2007 in die Riester-Förderung eingebunden werden“, erklärt der Vorsitzende der Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft, Haus & Grund-Präsident Rüdiger Dorn. Dabei sollte angespartes Riester-Vermögen zu 100 Prozent für den Immobilienerwerb entnommen werden können, nicht - wie im Referentenentwurf vorgesehen - nur zur Hälfte. „Eine 50-prozentige Entnahme schwächt unnötig die Eigenkapitalbasis der Riester-Sparer“, folgert Dorn. Außerdem müssten die staatlichen Zulagen zur Riester-Rente in vollem Umfang für die Tilgung des Baudarlehens verwendet werden dürfen. Der Referentenentwurf sieht hingegen vor, dass mit den Riester-Zulagen weiterhin auch eine Geld-Rente angespart werden muss. Dadurch würden vor allem Familien mit Kindern und hohen Zulagen ins Hintertreffen geraten, „Es macht keinen Sinn, eine niedriger verzinste Geldrente fürs Alter aufzubauen, wenn gleichzeitig ein hochverzinstes Darlehen getilgt werden muss“, begründet Dorn.

Die nachgelagerte Besteuerung, grundlegendes Prinzip der Riester-Rente, sei eine leider notwendige Voraussetzung für die vollständige Integration der Immobilie in die geförderte private Altersvorsorge, weil damit das Gebot der „Gleichartigkeit“ der Wohnimmobilie mit anderen Riester-Produkten in steuerlicher Hinsicht erfüllt würde. Aber die Vorteile lägen auf der Hand: Riester-Sparer könnten schneller Vermögen für den Immobilienerwerb aufbauen oder hätten mehr Geld für Tilgungsleistungen zur Verfügung. Gleichzeitig ist die Besteuerung im Alter geringer als in der Erwerbsphase.

Quelle: Grund und Haus

Passende Stichworte zu weiteren Nachrichten: