Wohnimmobilie als geförderte Altersvorsorge:
Immobilienwirtschaft mahnt Umsetzung des Koalitionsvertrages an

11.11.2006 08:40
Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft fordern echte Wahlfreiheit

Auf der Suche nach kompromissfähigen Eckpunkten für die weiteren Verhandlungen zur Einbeziehung der Wohnimmobilie in die staatlich geförderte private Altersvorsorge treffen sich heute die Vize-Fraktionsvorsitzenden von CDU/CSU und SPD. Die Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft (BSI) mahnt aus diesem Anlass die zügige Umsetzung der im Koalitionsvertrag vereinbarten Ziele an. „Es darf jetzt keine weitere Verzögerung bei diesem Thema geben“, erklärte der BSI-Vorsitzende, Haus & Grund-Präsident Rüdiger Dorn.

Inhaltlich ist die Forderung der Verbände eindeutig: „Erst die diskriminierungsfreie Integration der Immobilie in die geförderte Altersvorsorge räumt den Bürgern echte Wahlfreiheit ein“, so Dorn.

Echte Wahlfreiheit verlange insbesondere, das gesamte gesparte Riester-Vermögen für den Immobilienerwerb nutzen zu können. Eine Beschränkung erschwere den Kauf von Wohneigentum unnötig. Nicht sinnvoll wäre es, daneben eine Riester-Geldrente ansparen zu müssen. Daher sollten im Zuge des Immobilienerwerbs neben den eigenen Sparleistungen auch die gewährten Riester-Zulagen vollständig für die Tilgung des Darlehens eingesetzt werden können. "Sozialpolitische Ziele könnten erreicht werden, wenn auch Tilgungszahlungen gefördert würden und damit gerade Beziehern niedriger Einkommen die Wohnimmobilie als Teil der Altersvorsorge eröffnet würde", unterstrich Rüdiger Dorn.

Schließlich dürfe sich die Förderung nicht auf das selbstgenutzte Wohneigentum beschränken. Auch der Erwerb einer vermieteten Wohnung, das genossenschaftliche Wohnen und ein Dauerwohnrecht müssten einbezogen werden. Das könnte nach Ansicht der Verbände die Attraktivität der Wohnimmobilie als Altersvorsorge entscheidend steigern.

Kompromissbereit geben sich die Verbände bei der Frage der nachgelagerten Besteuerung. Das von den Spitzenverbänden vorgelegte KaNaPE-Modell sehe zwar entsprechend der Riester-Systematik die nachgelagerte Besteuerung vor, dies sei jedoch keine Forderung der Spitzenverbände, sondern ein Angebot an den Gesetzgeber, sagte der BSI-Vorsitzende.

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