Gesetzgeber muss Erbschaftsteuerrecht neu regeln
Mieterbund fürchtet Investitionsrückgänge beim Wohnungsbau

04.02.2007 09:15
Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (1 BvL 10/02) muss der Gesetzgeber das Erbschaftsteuerrecht neu regeln. Erben von Wohnungen oder Häusern werden im Regelfall spätestens ab 2009 höhere Erbschaftsteuern zahlen müssen als bisher. Allerdings darf der Gesetzgeber den Erwerb von Grundvermögen aufgrund von Erbschaft oder Schenkung auch künftig begünstigen.

„Bei einer vollständigen Aufhebung der Privilegierung der Immobilienerben könnte die Immobilie im Vergleich zu anderen Wertanlageformen an Bedeutung verlieren. Dann drohten rückläufige Investitionen in den Wohnungsbau und damit geringer Neubaufertigstellungen“, kommentierte der Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Dr. Franz-Georg Rips. „Deshalb muss der Gesetzgeber bei einer Neuregelung des Erbschaftsteuerrechts vor allem eine verfassungskonforme Verschonungsvorschrift für Immobilienvererbungen schaffen.“

Unmittelbare bzw. kurzfristige Auswirkungen der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auf den Wohnungsmarkt sieht der Mieterbund-Direktor nicht: „Bis zur gesetzlichen Neuregelung des Erbschaftsteuerrechts bleibt alles beim Alten, an der bisherigen Rechtslage ändert sich nichts. Mieterhöhungen lassen sich mit dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts nicht begründen.“

Quelle: Deutscher Mieterbund

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