Betriebskosten
aktuelle Rechtsprechung

07.02.2007 19:55
Der Vermieter ist mit Nachforderungen aus einer verspäteten Abrechnung nicht ausgeschlossen, wenn er die Verspätung nicht zu vertreten hat, zum Beispiel wenn er einen Gebührenbescheid der Stadt erst nach Ablauf der Zwölfmonatsfrist erhält. Liegen ihm die Abrechnungsunterlagen vor, muss er innerhalb von drei Monaten seine Nachforderungen geltend machen (BGH VIII ZR 220/05).

Quelle: Deutscher Mieterbund

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