Tiefensee: Für Neubau und Grundsanierung teilweise die Nutzung
Klimaschutz in Wohngebäuden

25.10.2007 12:00
Bundesbauminister Wolfgang Tiefensee und der Präsident des Deutschen Mieterbundes, Franz-Georg Rips, sind sich darin einig, dass nur
erneuerbare Energien und Energieeinsparung die Mieter langfristig vor unzumutbaren Mietsteigerungen schützen können. Deshalb unterstützt der Präsident des Deutschen Mieterbundes die Absicht Tiefensees, für
Neubau und Grundsanierung künftig eine teilweise Nutzung erneuerbarer
Energien verbindlich vorzuschreiben. Damit sollen Heiz- und Warmwasserkosten von der Explosion der Öl- und Gaspreise abgekoppelt
werden. Tiefensee betonte, dass die Förderung erneuerbarer Energien im Gebäudebereich durch das Markt-Anreiz-Programm und das
CO2-Gebäudesanierungsprogramm der Bundesregierung selbstverständlich
weiterläuft und auch damit die Belastung der Mieter senken wird.
Die Umlage der Kosten für diese Energiemaßnahmen wird wie bisher auf
viele Jahre verteilt, so dass die Belastung für die Mieter ausrechenbar und erträglich ist. Das Mietrecht wird deshalb nicht
geändert werden. Die Modernisierungskosten werden zudem durch die Einsparungen wegen der höheren Energieeffizienz gemindert.
Damit wird der Wohnungsbestand in Deutschland auf Dauer energieeffizient und auf erneuerbare Energien ausgerichtet. Dies
entspricht den Interessen von Mietern und Vermietern gleichermaßen.Nur ein auch im Energiebereich hochmoderner Wohnungsbestand wird vermittelbar sein und bezahlbaren Wohnraum sichern. Der Hauseigentümer kann nach den Plänen Tiefensees, die mit dem
Umweltministerium abgestimmt sind, wählen, ob er Solarkollektoren, feste Biomasse wie Holzschnitzelöfen oder Geothermie wie Wärmepumpen einsetzt. Bei einer Nutzfläche von beispielsweise 100 m² sind 4 m²
Solarkollektoren einzusetzen oder die Deckung des Wärmebedarfs überwiegend aus anderen erneuerbaren Energien zu erbringen. Eine
grundlegende Sanierung liegt vor, wenn neben dem Austausch eines Heizkessels oder der Umstellung einer Heizung auf einen anderen
fossilen Energieträger die Gebäudefassade oder das Dach überwiegend
erneuert wird. Der Hauseigentümer kann seiner Verpflichtung aber auch dadurch nachkommen, dass er die Energiequalität des Gebäudes um 15
Prozent besser ausgestaltet, als es die Energieeinsparverordnung vorschreibt.
Der Einsatz erneuerbarer Energien wird durch dieses Gesetz einen enormen Auftrieb erhalten. Die Hauseigentümer haben die Wahl, welcher Art erneuerbarer Energien sie einsetzen wollen. Niemand wird
überfordert. Damit werden sich Lösungen durchsetzen, die Wärmeenergieversorgung der Gebäude weitgehend unabhängig von den
fossilen Energieträgern Öl und Gas zu machen.
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