Vorlagepflicht für Energieausweis beschließen
Mieterbund appelliert an Bundesrat

27.09.2008 10:00
„Der Stellenwert des Energieausweises muss deutlich erhöht werden. Dazu gehört, dass der Energieausweis zwingend allen Kauf- oder Mietinteressenten vorgelegt und ihnen auf Wunsch eine Kopie ausgehändigt werden muss“, appellierte der Präsident des Deutschen Mieterbundes (DMB), Dr. Franz-Georg Rips, an den Bundesrat, der am Freitag unter anderem über die Energieeinsparverordnung entscheidet.

Gleichzeitig forderte Rips, die Energieeinsparverordnung dahingehend zu ändern, dass ein einheitlicher, für alle Immobilien verbindlicher bedarfsorientierter Energieausweis vorgeschrieben wird. „Die weitgehende Wahlmöglichkeit zurzeit zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis erhöht nicht die geforderte Transparenz auf den Wohnungsmärkten. Im Gegenteil, die Vergleichbarkeit des energetischen Zustandes der Immobilien wird erschwert bzw. unmöglich gemacht“, so Rips.

Seit dem 1. Juli 2008 müssen Eigentümer und Vermieter bei einem Verkauf oder der beabsichtigten Vermietung ihrer Immobilie den Interessenten einen Energieausweis „zugänglich machen“. Die Verpflichtung gilt für alle Häuser, die bis 1965 fertiggestellt wurden. Für später gebaute Häuser muss der Energieausweis ab dem 1. Januar 2009 präsentiert werden. Der Energieausweis gibt Informationen zur Energieeffizienz des Gebäudes. Mieter und Käufer sollen verschiedene Häuser miteinander vergleichen können. Für die Anmietung oder den Kauf eines Objektes soll die energetische Qualität, das heißt die künftigen Heizkosten, eine entscheidende Bedeutung erhalten. Hierdurch soll auch ein Anreiz für Vermieter geschaffen werden, die energetische Sanierung voranzutreiben.

„In der Praxis erfüllt der Energieausweis seine Funktion als Transparenzinstrument nicht. Viele Vermieter kennen ihre Verpflichtung, Energieausweise zu erstellen, nicht oder ignorieren die gesetzlichen Vorgaben“, fasste Mieterbund-Präsident Rips Testerfahrungen des Berliner Mietervereins bei 170 Wohnungsbewerbungen zusammen. Danach war der Energieausweis in 38 Prozent aller Fälle Eigentümern und Vermietern gänzlich unbekannt oder nicht vorhanden. In 34 Prozent der Fälle wurde der Energieausweis erst auf Nachfrage als „vorhanden“ bezeichnet. 11 Prozent wollten den Energieausweis erst zu einem späteren Zeitpunkt präsentieren oder an einem anderen Ort als der angebotenen Wohnung. Und bei 9 Prozent der Bewerbungen führte die Nachfrage nach einem Energieausweis dazu, dass der Mieter aus dem Kreis der Bewerber für die Wohnung ausgeschlossen wurde.

„Der Berliner Praxistest zeigt, dass der Gesetzgeber dringend nachbessern muss. Die Energieeinsparverordnung muss so geändert werden, dass künftig allen Kauf- und Mietinteressenten ein Energieausweis vorgelegt wird. Auf Wunsch von Mietern oder Käufern ist ihnen eine Kopie des Energieausweises auszuhändigen. Der Bundesrat ist jetzt am Zug“, erklärte Rips.

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