Keine Ankündigung der Modernisierung - Mieterhöhung trotzdem zulässig
Mieterbund kritisiert Urteil des Bundesgerichtshofs

02.03.2011 10:00
(dmb) „Ich halte es für falsch, dass ein Vermieter selbst dann eine Modernisierungs-Mieterhöhung fordern und durchsetzen kann, wenn er die Baumaßnahme nicht angekündigt oder die Ankündigung nach Protesten des Mieters zurückgezogen hat“, kritisierte der Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, das heutige Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH VIII ZR 164/10).



Der Bundesgerichtshof gab einem Berliner Vermieter Recht, der zunächst den Einbau eines Fahrstuhls als Modernisierungsmaßnahme ordnungsgemäß ankündigte. Nach Protesten der 86 Jahre alten Mieterin, unter anderem weil sie eine spürbare Verbesserung der Wohnverhältnisse verneinte und den drastischen Mietanstieg ablehnte, zog der Vermieter die Modernisierungsankündigung zurück. Kurze Zeit später baute er den Fahrstuhl trotzdem ein und schickte der Mieterin die Mieterhöhung über 120,78 Euro im Monat.

Konsequenz ist jetzt: Nach Einbau des Fahrstuhls muss die 86-jährige Mieterin nicht wie bisher 53 Stufen steigen, sondern „nur noch“ 28 Stufen. Diese vermeintliche Verbesserung zahlt die Mieterin mit einem drastischen Mietanstieg. Die Miete erhöhte sich um 35 Prozent.



Lukas Siebenkotten: „Diese Art der Modernisierung ist eine schallende Ohrfeige für die Mieterin. Keine Ankündigung, keine Verbesserung, aber 35 Prozent mehr Miete. Das kann nicht richtig sein.“



Der Mieterbund-Direktor wies darauf hin, dass die Entscheidung des Bundesgerichtshofs, Ankündigungspflicht und Mieterhöhung hätten nichts mit einander zu tun bzw. die Ankündigungspflicht sollte nicht zu Einschränkungen der Mieterhöhungsmöglichkeiten führen, praktische Bedeutung vor allem für Modernisierungsmaßnahmen außerhalb der Mieterwohnung hat, beispielsweise beim Einbau von Fahrstühlen oder Wärmedämmmaßnahmen. Gegen Modernisierungen innerhalb der Wohnung könne sich der Mieter wehren, zum Beispiel die Handwerker nicht in die Wohnung lassen, gegen Modernisierungen außerhalb der Wohnung dagegen kaum.

Quelle: Deutsche Mieterbund e.V.
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