Haus & Grund: Durch geschickte Auftragsvergabe Steuern sparen
Hauseigentümer und Bauherren ....

09.11.2006 08:15
...können durch geschickte Auftragsvergabe für Handwerkerarbeiten in diesem Jahr die Mehrwertsteuererhöhung ab 2007 sparen. Darauf weist die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund hin.

Wer noch in diesem Jahr Handwerker beauftragt, die nicht bis 31. Dezember fertig werden, droht ein dreiprozentiger Preisanstieg. Auch wenn die Masse der Arbeiten noch in 2006 ausgeführt werden, kann der Handwerker die Rechnung erst nach Arbeitsende im Januar 2007 stellen. Dann werden 19 Prozent Mehrwertsteuer fällig.

Haus & Grund empfiehlt daher verschiedene Möglichkeiten, um diese Kostensteigerung zu vermeiden:

1. Der Bauherr vereinbart einen Fertigstellungstermin bis zum 31. Dezember 2006. Bei Verspätungen im Bauabschluss, die nicht der Bauherr verantwortet, muss er dem Handwerker die höhere Mehrwertsteuer nicht zahlen.

2. Wer einen Bruttofestpreis ohne zusätzliche Steuerklausel vereinbart, muss die Steuererhöhung nicht tragen.

3. Wer Teilleistungen vereinbart, zahlt nur für in 2007 beendete Bauabschnitte die erhöhte Mehrwertsteuer. Teilleistungen aus 2006 werden nur mit 16 Prozent in Rechnung gestellt.

Wichtig ist eine klare Vereinbarung mit dem Handwerker zu treffen. Dazu zählen ein ausdrücklich als verbindlich bezeichnetes Angebot mit Mengen- und Vollständigkeitsgarantie oder eine Festpreisvereinbarung mit vollständiger Leistungsbeschreibung.

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