Betriebskostenabrechnung bis Jahresende
Bitte an Fristen denken

02.12.2006 17:35
Bis zum Ende dieses Jahres müssen Vermieter die Betriebskosten-Abrechnungen für das Kalenderjahr 2005 ihren Mietern zugestellt haben. Darauf weist die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund hin. Am 31. Dezember 2006 endet die Frist für die Abrechnung der Betriebskosten aus dem vergangenen Jahr.

Um eventuelle Nachforderungen gegenüber dem Mieter geltend machen zu können, ist eine pünktliche Abrechnung durch den Vermieter zwingend notwendig. Neben der Einhaltung der gesetzlich festgelegten formalen Anforderungen sollte der Vermieter auch darauf achten, dass die Abrechnung den Mieter noch vor Jahresende erreicht. Aufgrund der Weihnachtsfeiertage empfiehlt sich daher ein frühzeitiger Versand.

Quelle: Haus und Grund

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