Verkauf von Immobilienkrediten
Haus & Grund rät zur Vorsicht

30.12.2007 13:00
Angesichts des zunehmenden Verkaufs von Immobilienkrediten durch Banken an Finanzinvestoren empfiehlt die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund Immobilieneigentümern einige Vorsichtsmaßnahmen.

Vor Abschluss von Darlehensverträgen sollte mit dem Berater der Bank über die mögliche Veräußerung des Darlehens offen gesprochen werden. Der Kunde sollte sich die entsprechenden Passagen oder den so genannten Sicherungsvertrag erläutern lassen. Kunden können in diesem Zusammenhang auch ein ausdrückliches Abtretungsverbot vereinbaren, um einen Kreditverkauf zu verhindern. Dieses sollte schriftlich im Darlehensvertrag erfolgen. Zusätzlich ist zu überlegen, einen Abtretungsausschluss auch im Grundbuch eintragen zu lassen. Dann kann die das Darlehen sichernde Grundschuld nicht übertragen werden. Bei bereits verkauften Darlehen sollte frühzeitig über eine alternative Anschlussfinanzierung nachgedacht werden, um Zeit zu gewinnen, falls der Kreditkäufer - aus welchen Gründen auch immer - das Darlehen kündigen sollte. Wenn Darlehensnehmer vom Verkauf ihres Kredites erfahren, empfiehlt es sich, frühzeitig über eine Anschlussfinanzierung nachzudenken, um im Falle der Kündigung des Kredites nicht Gefahr zu laufen, die Immobilie zu verlieren.

Hintergrund ist, dass Banken Immobilien- oder gewerbliche Kredite an Investoren weiterverkaufen, um sich damit liquide Mittel zu verschaffen. Diese Kreditverkäufe können dazu führen, dass der Immobilieneigentümer plötzlich einen neuen Vertragspartner bekommt, den er sich nicht ausgesucht hat und der möglicherweise auch kein langfristiges Interesse an einer guten Kundenbeziehung hat, wie dies in der Regel bei der Immobilien finanzierenden Bank der Fall ist.

Die Politik hat die Problematik seit einiger Zeit erkannt, bislang aber noch keine konkreten Lösungen für das Problem geliefert. Diskutiert wird derzeit unter anderem, die Banken in Zukunft gegenüber ihren Kunden zu deutlich mehr Transparenz zu verpflichten. Denn häufig erteilen Bankkunden ihre Zustimmung zur Veräußerung ihres eigenen Kredites und der diesen Kredit sichernden Grundschuld zwar nicht ausdrücklich, sondern über das „Kleingedruckte“ im Kreditvertrag, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

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