Winterzeit-Schimmelzeit in Wohnungen
Sachgerecht handeln vermeidet Rechtsstreit

Winterzeit-Schimmelzeit in Wohnungen


05.01.2011 14:35
Erfahrungsbericht und Onlineratgeber

Gerade in frisch sanierten Altbauten und neu gedämmten Wohnungen taucht er gerne in der kalten Jahreszeit auf: der Schimmel. Die Reaktionen der Bewohner sind jedoch selten zweckdienlich. Schnell wird die chemische Keule eingesetzt und der Mieter neigt dazu, dem Vermieter die Miete zu mindern. Darauf reagiert der Vermieter verschnupft und führt den Befall auf falsches Lüften zurück, denn dies sei doch bei den meisten Fällen die Ursache für das Gewächs.
„Es ist schon erstaunlich, wie vielerorts das Problem Schimmel bewältigt wird“, so Maxi Schwarz von wohnung-jetzt.de. Dabei wurde sie selbst mit dem Problem konfrontiert, als in ihrer eigenen Wohnung der Mieter beständig im Winter über das Auftreten von Schimmel klagte. „Zunächst habe ich meinen Mieter gebeten, doch gründlicher zu lüften, zumal der Schimmel oberhalb des Küchen – und Badezimmerfensters auftrat, also in Nassräumen.“

Dies sei ihr auch von der Hausverwaltung geraten worden, so Schwarz. Es habe jedoch nichts genützt. Dem Mieter habe sie dann empfohlen, ein Schimmelbekämpfungsmittel einzusetzen. Das habe dieser getan und einige Zeit später sei er ausgezogen.
„Als das Problem beim nachfolgenden Mieter wieder auftrat, kam mir der Verdacht, dass es sich vielleicht doch um einen Baumangel handeln könnte“, so Schwarz.

Es begann ein mühseliger Weg der Klärung. Im Haus wurden weitere Bewohner befragt, ob sie ebenfalls mit Schimmel zu kämpfen hätten. Eine auf Schimmel spezialisierte Sachverständige wurde eingeschaltet, die das erneute Auftreten des Befalls genau dokumentierte und analysierte.

Das Ergebnis: Bei der Fassadenabdichtung war geschludert worden. Die Dämmung im Bereich der Hauswand unterhalb des Daches, dort wo sich die Küchen- und Badfenster der Schwarz‘schen Wohnung befanden, musste nachgebessert werden.

„Aber mit einem einfachen Auftrag war das nicht erledigt, denn hier handelte es sich um Gemeinschaftseigentum“ erläutert die Wohnungseigentümerin. Also musste auf der nächsten Eigentümerversammlung ein Beschluss über die Fassadenreparatur gefasst werden. Lästig und zusätzlich zeitraubend war, dass auch noch ein weiteres Gutachten eingeholt werden musste, welches die Hausverwaltung stellvertretend für die Gemeinschaft einholte, so Schwarz. Die Sanierungsarbeiten wurden schließlich aus der Rücklage für das Gemeinschaftseigentum bezahlt. Seitdem war kein Schimmel mehr gesichtet worden.

„Ich kann mir vorstellen, dass es vielen Vermietern ähnlich ergeht wie mir – man selbst hat wenig Ahnung und dann wird man auch noch falsch beraten“ resümiert die langjährig in der Immobilienbranche tätige Diplom-Kauffrau, die ein Wohnungsportal im Internet betreibt. Sie begann, Informationen über das Problem zu sammeln und Fachvorträge zu besuchen. „Mir wurde klar, dass ich sogar noch Glück hatte, denn viele Beschwerden über Schimmel führen zu Rechtsstreitigkeiten und enden vor Gericht. Das kostet nicht nur Geld und Nerven, sondern trägt auch kaum zur sachgerechten Behebung des Mangels bei.“
Denn Schimmelbefall in Wohnungen gilt rechtlich als Mietmangel und ist Sache des Vermieters.
Wie ernst das Problem ist, kann man auch daran erkennen, dass sich das Umweltbundesamt damit befasst hat und eine umfangreiche Broschüre zum Thema herausgegeben hat.
Wichtig ist es, die Ursachen des Schimmelbefalls zu erkennen und sich sowohl als Vermieter als auch als Mieter sachgerecht dem Problem zu stellen. Zusammen mit dem Münchner Experten für Raumbelüftung, Alexander Schaaf hat Schwarz die wesentlichen Informationen verständlich im Online-Ratgeber Wohnung bei www.wohnung-jetzt.de zusammengestellt.

Quelle: wohnen-jetzt.de
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