Energiegesetze bieten Anreize für energetische Modernisierungen
Haus & Grund: Bundesregierung muss nachbessern

09.06.2011 11:00
„Die Regierungskoalition hat mit der beschlossenen Energiewende den energiepolitischen Weg der kommenden Jahrzehnte vorgegeben. Die vorgelegten Gesetzesentwürfe sind prinzipiell geeignet, die energetische Modernisierung des Wohngebäudebestands voranzubringen. Allerdings müssen CDU/CSU und FDP an einigen wesentlichen Stellen nachbessern.“ Das sagte Haus & Grund-Präsident Rolf Kornemann heute anlässlich der ersten Lesung im Deutschen Bundestag von sieben Gesetzen zur Energiewende. Zusammen mit den vorgesehenen Änderungen des Mietrechts schaffe die Koalition damit Anreize für Hauseigentümer, verstärkt in die energetische Modernisierung ihrer Immobilien zu investieren.

Laut Kornemann müssen noch dringend Änderungen im Gesetz zur klimagerechten Stadtentwicklung erfolgen. Der aktuelle Entwurf eröffne Kommunen die Möglichkeit, Hauseigentümer zu energetischen Modernisierungen zu zwingen. Dies gelte sogar für unwirtschaftliche Maßnahmen. „Der im Energiekonzept beschlossene Verzicht auf Zwangsmaßnahmen und die strikte Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots muss auch für die Kommunen gelten“, forderte Kornemann.

Er begrüßte die Vorschläge zur steuerlichen Förderung energetischer Modernisierungen. Kornemann gab jedoch zu bedenken, dass dieser Anreiz ins Leere laufe, sollten die energetischen Anforderungen an bestehende Gebäude weiter verschärft werden. Nochmals ausgeweitete energetische Anforderungen an den Wohnungsbestand seien selbst mit den vorgesehenen Fördermitteln nicht mehr wirtschaftlich umzusetzen. Kornemann ergänzte, dass mit 60 Prozent des privaten Wohnungsbestandes seit Jahren keine Gewinne erzielt werden. Es wäre daher konsequent, dass Aufwendungen für energetische Modernisierungen mit sämtlichen Einkünften verrechnet werden könnten, statt – wie geplant – ausschließlich mit Miet- und Pachteinnahmen.

Quelle: Haus & Grund
Passende Stichworte zu weiteren Nachrichten: