Dichtheitsprüfung
Mieterbund und Vermieter gemeinsam gegen NRW-Koalitionspläne

16.06.2012 08:00
Mieter und Vermieter kritisieren gleichermaßen die in den Koalitionsverhandlungen zwischen SPD und Grünen geplante Regelung zur Dichtheitsprüfung. Nach Informationen von Mieterbund NRW und VdW Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland Westfalen wollen die Koalitionäre an dem Vorhaben von Umweltminister Johannes Remmel festhalten und Ein- und Zweifamilienhausbesitzer gegenüber Besitzern von Mehrfamilienhäusern – und damit auch deren Mietern – bevorzugen. Die Dichtheitsprüfung von Abwasserkanälen soll bei Ein- und Zweifamilienhäusern nur bei Gefahrenlage vorgeschrieben werden, bei Mehrfamilienhäusern aber generell. Beide Verbände laufen nun gemeinsam Sturm gegen die Pläne, die Mehrkosten könnten am Ende die Mieter treffen, während die Eigenheimbesitzer ungeschoren davonkämen.

VdW-Verbandsdirektor Alexander Rychter: „Wieso sollen die Leitungen von Mehrfamilienhäuser schlechter, also sanierungsbedürftiger sein als die von Ein- und Zweifamilienhäusern? Das erschließt sich überhaupt nicht. Eine Ungleichbehandlung ist völlig inakzeptabel.“ Ähnlich sieht das NRW-Mieterbundvorsitzender Bernhard von Grünberg: „Die Regelung bürdet vor allem den Mieter die finanziellen Lasten auf. Während Eigentümer verschont bleiben sollen, zahlen Mieter über die Kostenumlage für die Erneuerung des Kanalnetzes. Das ist eine grobe Ungleichbehandlung.“ Grundlage ist ein Gesetzentwurf der Landesregierung, der vor der Auflösung des Landtags vom Parlament diskutiert wurde. Dem Entwurf zufolge soll die oberste Wasserbehörde dazu ermächtigt werden, durch eine Rechtsverordnung mit Zustimmung des Landtags alle wesentlichen Pflichten wie Fristen und Methoden zur Dichtheitsprüfung zu regeln. Zwei Varianten werden diskutiert.

Eine Variante sieht vor, die Abwasserkanäle von Ein- und Zweifamilienhäusern nur dann prüfen zu lassen, wenn eine Gefahrenlage erkannt wird. Kanäle von Mehrfamilienhäusern sollen bis 2020 geprüft werden und danach alle 20 Jahre. Die zweite Variante bevorzugt ebenfalls Ein- und Zweifamilienhausbesitzer. Dieser Variante zufolge müssen diese Abwasserleitungen erst drei Jahre später als Mehrfamilienhauskanäle (bis Ende 2023) geprüft werden – und danach alle 30 Jahre (Mehrfamilienhäuser: alle 20 Jahre).

Mieterbund NRW und VdW Rheinland Westfalen lehnen jegliche Form der Ungleichbehandlung bei der Dichtheitsprüfung ab. Bei der Vorsorge einen Unterschied nach Wassermenge vorzunehmen, halten sie für widersinnig. Entscheidend sei, einen Kanal dann zu prüfen, wenn eine Gefahrenlage erkannt werde. Dann wäre auch eine gerechte Abrechnung möglich. Der VdW Rheinland Westfalen hatte in seinen Positionen zur Landtagswahl gefordert, das Landeswassergesetz zügig verfassungskonform neu zu regeln, eine Ungleichbehandlung sei mit dem Gleichheitsgrundsatz und der Eigentumsgarantie nicht vereinbar.

Zusätzlich ergänzt der Mieterbundvorsitzende: „Die höheren Kosten entstehen bei Ein- und Zweifamilienhäusern, deren Kanäle wegen der Vorgärten oft länger sind. Mehrfamilienhäuser liegen direkt an der Straße. Auch hier zahlen die Mieter für die Eigentümer mit, obwohl sie gerade wegen knapper Finanzmittel zur Miete und nicht im Eigenheim leben.“

Nach der bisherigen Regelung müssen alle Abwasserleitungen bis 2015 geprüft werden.


www.vdw-nrw.de

Quelle: openPR
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