Haus & Grund begrüßt Einigung der Bundesregierung
Gebäudebestand: energetische Anforderungen werden nicht verschärft

18.09.2012 08:00
Berlin, 17. September 2012. Die energetischen Anforderungen an bestehende Wohngebäude werden zunächst nicht weiter verschärft. Darauf sollen sich die zuständigen Bundesministerien übereinstimmenden Meldungen zufolge geeinigt haben. „Wenn es bei diesem Ergebnis bleibt, können Immobilieneigentümer erst einmal aufatmen“, kommentiert Haus & Grund-Präsident Rolf Kornemann die Einigung.

Die EU-Mitgliedsstaaten haben vereinbart, bis zum Jahr 2021 im Neubau einen Niedrigstenergiehausstandard durchzusetzen. Hiernach sollen Gebäude nur noch einen sehr geringen Energiebedarf aufweisen, der zu einem wesentlichen Anteil durch erneuerbare Energien gedeckt wird. In Deutschland werden die energetischen Anforderungen an Wohngebäude im Wesentlichen in der Energieeinsparverordnung festgelegt. Neben den Neubaustandards werden dort auch Regeln für energetische Modernisierungen bestehender Gebäude formuliert. Für den Neubau sollen die Standards nach den Plänen der Bundesregierung schrittweise um 12,5 Prozent erhöht werden. Kornemann: „Wir müssen uns langsam den EU-Zielen für den Neubau annähern. Die Bundesregierung geht hier behutsam vor, so dass sich alle Bauwilligen vor Baubeginn darauf einstellen und gegebenenfalls ihre Pläne überdenken können. Das können Eigentümer älterer Gebäude nicht mehr. Deshalb ist es umso wichtiger, jetzt die Bestandsgebäude zu verschonen. Die aktuellen energetischen Anforderungen stellen auf absehbare Zeit die Grenze des finanziell und technisch Machbaren im Bestand dar. Ein Mehr würde Vermieter und Mieter völlig überfordern.“

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