Altbau
Energetische Haussanierung für Vermieter von Altbauten oft nicht lukrativ

25.01.2013 07:00
Die Bundesregierung macht mobil. Wesentlicher Bestandteil der Energiewende ist auch die energetische Sanierung bestehender Immobilien. Die Fördermaßnahmen, in Verbindung mit dem bestehenden Mietrecht, waren für Vermieter aber alles andere als ein Anreiz, die gewünschte Wohnraumsanierung umzusetzen. Eine Änderung des Mietrechts soll jetzt Abhilfe schaffen.

Keine Mietkürzung bei Sanierung

Konnten Mieter bislang bei Beeinträchtigung durch Lärm und Schmutz während einer Sanierungsmaßnahme vom ersten Monat an eine Mietkürzung vornehmen, wurde für energetische Sanierungen eine "Schonzeit" des Vermieters für die ersten drei Monate eingeführt. Dennoch wird die Gesetzesänderung heftig kritisiert. Vermietern ist es nicht möglich, die Kosten für energetische Sanierungen über eine zehnjährige Sonderabschreibung steuerlich geltend zu machen. Darüber hinaus stellt der Bund lediglich 300 Millionen Euro über die KfW für Sanierungsmaßnahmen als Sonderkontingent zur Verfügung. Dies ist aufgrund der niedrigen Bauzinsen zu verschmerzen, allerdings müssen Eigentümer im Zweifelsfall eine Anschlussfinanzierung bei der Bank beantragen. Verbrauchertipps zur Anschlussfinanzierung gibt der Ratgeber auf http://www.bauzinsen.com/anschlussfinanzierung.html . Damit Immobilienbesitzer aber dennoch einen Anreiz für die notwendigen Sanierungen haben, wurde die Option eingeräumt, die Aufwendungen mit maximal elf Prozent pro Jahr auf die Kaltmiete umzulegen. Dieser Sachverhalt wird wiederum vom Mieterbund heftig kritisiert, da trotz optimierter Energieeinsparung eine solche Mieterhöhung kaum aufzufangen sei.

Mietdeckelung auch keine Lösung

Die Änderungen des Mietrechtes sehen auch vor, dass die Länder künftig eine Begrenzung der Mieterhöhungen auf 15 Prozent innerhalb von drei Jahren durchsetzen können. Damit soll verhindert werden, dass Vermieter, trotz niedriger Bauzinsen, in Ermangelung steuerlicher Sonderabschreibungen die Kosten für die energetische Sanierung in überzogener Höhe auf die Mieter umlegen. Sowohl Mieter- als auch Vermietervereinigungen sehen in der Gesetzesvorlage und den staatlichen Anreizen zur Sanierung keine zufriedenstellenden Lösungen. Es bleibt fraglich, ob die bisherige Umsetzungsquote von 0,6 Prozent im deutschen Immobilienbestand damit erhöht werden kann.

Neubau reizvoller als Sanierung

Vor dem Hintergrund der Mietdeckelung bei Bestandsimmobilien und der mangelnden Abschreibungsmöglichkeiten ist es für Investoren häufig interessanter, einen Neubau zu erstellen. Zum einen entfallen mögliche Mietkürzungen, falls die Sanierungsmaßnahme den Zeitraum von drei Monaten übersteigt. Zum anderen gilt die Mietpreisdeckelung nicht bei Neuvermietung. Die Abschreibungsmöglichkeiten für Neubauten bieten einen zusätzlichen Anreiz. Das Thema energetische Sanierung wird allerdings nicht der Ausschlag dafür sein, dass ein deutlicher Anstieg der Baugenehmigungen verzeichnet werden kann. Experten beziffern den Bedarf an neuen Wohnungen mit einer Größenordnung zwischen 250.000 und 300.000 Einheiten, die Zahl der Baugenehmigungen stieg von 2010 auf 2011 immerhin um 21,7 Prozent. Branchenkenner gehen daher davon aus, dass auch aufgrund der niedrigen Zinsen für Baufinanzierungen (aktuelle Konditionen gibt http://www.bauzinsen.com ) das Neubauvolumen nicht nur im Einfamilienhaussektor noch deutlich zunehmen wird.

Quelle: ots/bauzinsen.com
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