Erben unter Geschwistern:
Wenn aus Freunden Feinde werden

Erben unter Geschwistern:


26.07.2021 08:32
Zwischen 200 bis 400 Milliarden Euro werden hierzulande jährlich vererbt. Doch statt sich zu freuen, brodelt es im Inneren vieler Erben. Sie sind neidisch, dass andere Familienmitglieder auch oder sogar mehr geerbt haben als sie selbst. Ist kein Testament vorhanden, ist das meist die Grundlage für einen jahrelangen Erbschaftsstreit.

Wenn mehrere Erben, etwa Ehegatten, Kinder etc. vorhanden sind, und der Verstorbene wie so oft kein Testament geschrieben hat, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Das führt zwangsläufig in eine unfreiwillige Erbengemeinschaft hinein. Die einzelnen Erben werden dann quasi Gesellschafter eines fiktiven Unternehmens, das sich ausschließlich um das Nachlassvermögen kümmert. Erschwerend kommt hinzu, dass die Erbengemeinschaft sämtliche Entscheidungen einstimmig treffen muss. So warten einzelne Erbe jahrelang, bis sie über ihren Erbteil endlich frei verfügen können.

Genau das wird für immer mehr Menschen ein Thema. Denn die Wahrscheinlichkeit, dass man sich selbst als Erbe eines Tages in einer Erbengemeinschaft wiederfindet, ist nach einer Studie der Postbank extrem groß: Nur 21 Prozent aller Erben werden danach allein bedacht, 55 Prozent erben stattdessen gemeinsam mit Geschwistern und 34 Prozent mit anderen Verwandten oder Kindern. Das Problem dabei: Während man sich den eigenen Partner selbst aussuchen kann, wird der Erbe qua Testament, Erbvertrag oder per Gesetz ernannt. Auf die Auswahl etwaiger Miterben hat er keinen Einfluss.

Die Auseinandersetzung solcher Erbengemeinschaften birgt innerhalb der Familie die Gefahr, dass aus Freunden Feinde werden. Erschwerend kommt hinzu, dass in den Erbengemeinschaften die unterschiedlichsten Typen aufeinandertreffen. „Wenn dann der Gutmensch auf den Rächer oder der Arme auf den Geizhals trifft, knallt es garantiert unter den Erben“, hat Manfred Gabler von der Weilheimer Firma ERB|TEILUNG beobachtet. Seit über 20 Jahren berät Gabler Erben, die schnell aus verfeindeten oder handlungsunfähigen Erbengemeinschaften aussteigen wollen.

Wie das geht und welche Möglichkeiten selbst klamme Erben in einer solchen Situation haben, erklärt Manfred Gabler gern in einem Gastbeitrag oder Interview. Auch für Hintergrundgespräche und Statements steht Herr Gabler gern zur Verfügung. Interessierte Journalisten erhalten zudem auf Anfrage ein Second Reading: „Gute und schlechte Erben“, in dem die unterschiedlichen Charaktere unter den Erben beschrieben werden und aus denen eine Analyse über das Streitpotenzial in der jeweiligen Erbengemeinschaft leichter fällt.

Die Weilheimer Firma ERB|TEILUNG hilft von Erbstreitigkeiten zermürbten Erben, Ihr Erbteil möglichst schnell und werthaltig aus der Erbengemeinschaft herauszulösen. Das Unternehmen versteht sich als umfassender Problemlöser in allen Erbfragen und begleitet Erben durch die emotional, betriebswirtschaftlich und juristisch herausfordernde Zeit. Bei der Erbabwicklung übernimmt das Unternehmen vorab sämtliche Kosten, die erforderlich sind, um den Erbteil letztlich zu Geld zu machen. Dazu gehört auch, dass einzelne Erbgegenstände oder eine Immobilie auf den Erben übertragen werden. Überall dort, wo juristische Fragen zu klären sind, schaltet ERB|TEILUNG in Abstimmung mit dem Erben einen Top-Erbrechtsspezialisten für die außergerichtliche wie gerichtliche Begleitung ein. Auch diese Kosten übernimmt ERB|TEILUNG. Darüber hinaus zahlt das Unternehmen den Erben nach entsprechender Prüfung vorab einen Teil der Erbschaft aus oder kauft den Erbanteil auch vollständig an, falls der Erbe dringend Geld benötigt. Erben, die ein maßgeschneidertes Angebot für eine effiziente Erbabwicklung erhalten möchten, können mit einer Online-Fallprüfung unter www.erbteilung.de/ofpr/ schnell ihre Möglichkeiten erkennen und unkompliziert ein Angebot anfordern.
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